Was tun, wenn die Ampel abgeschaltet ist?

Die Ampel blinkt gelb, jetzt zählt das Verkehrszeichen!
Die Ampel blinkt gelb, jetzt zählt das Verkehrszeichen!

Lichtzeichen stehen über den Verkehrszeichen!

Es gibt die Rangordnung der Vorfahrtsregelungen. Sie sagt ganz genau, dass die Ampeln über den Verkehrszeichen stehen. Wenn also Lichtzeichen an der Kreuzung stehen und vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen, gelten die Ampeln.

Aber wofür sind die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen, an den Ampeln,gedacht?

Sie regeln den Verkehr, wenn die Ampeln nicht in Betrieb sind. Würden keine Verkehrszeichen an den Ampeln stehen, wäre plötzlich, bei Ausfall der Ampeln, rechts vor links an der Kreuzung.

Im Berufsverkehr, zur Hauptverkehrszeit, würde das nicht funktionieren.

Die Rangordnung der Vorfahrtsregeln
Die Rangordnung der Vorfahrtsregeln

Nicht alle Ampeln sind ausgeschaltet, manche blinken auch gelb!

Wenn die Ampeln abgeschaltet sind ist, im Normalfall, nur eine Richtung komplett abgeschaltet.
Die Straße die Vorfahrt hat, wird abgeschaltet. Die kreuzende Querstraße, die Vorfahrt gewähren muss, zeigt gelbes Blinklicht.


Gelbes Blinklicht bedeutet immer Achtung. In diesem Fall bedeutet es, dass die Ampeln ausgeschaltet sind, du hast keine Vorfahrt.

Natürlich achtest du auf trotzdem auf die Verkehrszeichen, auch wenn die Ampel nicht blinkt.

Warum? Wenn der Strom komplett ausgefallen ist, kann auch keine Ampel mehr blinken.

Die Ampel ist ausgeschaltet, es zählt das Verkehrszeichen
Die Ampel ist ausgeschaltet, es zählt das Verkehrszeichen

Wie verhältst du dich, wenn die Ampel gelb blinkt?

Wenn die Ampeln ausgeschaltet sind, und du Vorfahrt gewähren musst, ist es wie sonst auch beim Vorfahrt gewähren. Alle Fahrzeuge,  auf der kreuzenden Straße, haben Vorfahrt. Du lässt sie natürlich vor.

Hast du ein Stopp-Schild, musst du natürlich Anhalten. Aber wo?
Früher gab es sogar, im Fragenkatalog für die Theorieprüfung, eine Frage dazu. Damals war richtig, dass man an der Sichtlinie hält.


Die Verkehrsexperten haben sich aber darüber gestritten. Die Straßenverkehrsordnung schreibt nämlich vor, dass man an der Haltlinie anhalten muss, wenn ein Stopp-Schild die Vorfahrt regelt.

Darauf wurde diese Frage, ersatzlos, aus dem Fragenkatalog gestrichen.


Die Haltlinie liegt aber oft zu weit hinten, z.B. wenn ein breiter Fuß- und Radweg auch noch die Straße kreuzt. Du könntest, von der Haltlinie aus, nichts sehen.

 

Wenn du also ganz sicher gehen willst, hältst du also an beiden Linien!
Erst hältst du an der Haltlinie, achtest dort auf den Fahrradverkehr. Ist dort alles frei, tastest du dich vor und hältst ein zweites mal an der Sichtlinie.

Mit dieser Methode war, auf jeden Fall, die richtige Linie dabei.


Ich habe auch viele Kollegen und viele Prüfer gefragt. Manche waren für Sichtlinie, andere für Haltlinie, andere sagten: „Egal wo, Hauptsache es wird angehalten.“

Darum gehe auf Nummer sicher und halte an beiden Linien an.


Bei dieser Situation herrscht außerdem ein sehr großer „Mitzieheffekt“.  Man lässt sich leicht dazu verleiten, einfach anderen Fahrzeugen, ohne anzuhalten, zu folgen. Lass dich also nicht verleiten, halte unbedingt erst an.

Ampel ist ausgeschaltet! Es zählt das Stopp-Schild. Am besten an beiden Linien kurz anhalten!
Ampel ist ausgeschaltet! Es zählt das Stopp-Schild. Am besten an beiden Linien kurz anhalten!