Die Zusatzzeichen mit Streckenangaben

Längenangaben mit und ohne Pfeilen!

Unter vielen Verkehrszeichen sind noch weitere Zusatzzeichen angebracht. Sie sollen dem Fahrzeugführer detailliertere Informationen geben!

Mit Streckenangaben kann man z.B. genau mitteilen in welcher Entfernung man mit einer bestimmten Gefahr zu rechnen hat oder wie lange ein bestimmtes Verbot besteht!

 

Diese Längenangaben können in m oder km angegeben sein. Es gibt diese Zusatzzeichen in zwei verschiedenen Varianten!

1. Mit Pfeilen neben der Längenangabe!

2. Ohne Pfeile neben der Längenangabe!

Mit Pfeilen bedeutet: Ab jetzt beginnend, auf einer Strecke von!

Dieses Zusatzeichen gibt eine Streckenlänge an, die jetzt beginnt und die angezeigte Streckenlänge andauert! Es steht oft unter Gefahrzeichen oder Verboten.
Steht es z.B. unter einem Streckenverbot wie z.B. einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder einem Überholverbot, kommt kein  Aufhebungsschild! Das Verbot ist dann beendet, sobald die angezeigte Strecke zurückgelegt worden ist!

 

Beispiel mit Gefahrzeichen:
Ab sofort ist für die nächsten 3km mit verstärktem Wildwechsel zu rechnen!

Beispiel mit Verbotszeichen:

Jetzt beginnt ein Überholverbot und es hat eine Länge von 3km! Nach diesen 3km ist es also automatisch beendet.

Du musst nicht auf ein Aufhebungszeichen warten welches dieses Verbot wieder aufhebt. Einfach auf deinem Kilometerzähler ab jetzt 3km abfahren, danach ist dieses Überholverbot zu Ende!


Ohne Pfeile bedeutet: In einer bestimmten Entfernung beginnend!

In einer bestimmten Entfernung beginnt das angezeigte Verbot oder die angezeigte Gefahr! Du hast also genug Zeit, Geschwindigkeit und Fahrverhalten der kommenden Situation anzupassen!

 

Beispiel mit Gefahrzeichen:

In 250m kommt eine scharfe Linkskurve! Also rechtzeitig runter mit der Geschwindigkeit und keine Überholvorgänge mehr starten!

Beispiel mit Verbotszeichen:

Hier wird z.B. ein Überholverbot angekündigt, welches in 200m beginnt. Jetzt also auch keinen Überholvorgang mehr starten, du schaffst es nämlich nicht ihn vor dem Verbot zu beenden!