Die Fahrstreifenbegrenzung! Die unsichtbare Mauer!

Fahrbahnmarkierungen haben nicht bloß die Aufgabe, die Straße in bestimmte Bereiche aufzuteilen.
Viele Markierungen schreiben auch etwas vor, oder verbieten etwas.

Eine Markierung, der leider immer wieder mal Fahrschüler in ihrer Fahrprüfung zum Opfer fallen, ist die Fahrstreifenbegrenzung.

 

Hauptgrund dafür ist, dass sie eben nicht überfahren werden darf und sich kaum ein Fahrzeugführer daran hält. Macht der Prüfling das auch, ist fast immer sofort Prüfungsende.

Die Fahrstreifenbegrenzung  teilt Fahrstreifen untereinander auf. Sie ist eine durchgezogene Linie und darf, wie schon erwähnt, nicht überfahren werden, und zwar auch nicht teilweise!

Dort ist praktisch eine unsichtbare Mauer! 

Oft trennt sie den Gegenverkehr ab!

Trennt sie den Gegenverkehr ab, musst du rechts von ihr fahren. Dann ist dort oft eine gefährliche Straßenstelle.
Es soll dann verhindert werden, dass man überholt und auf die Seite des Gegenverkehrs fährt.
Häufig ist das in Bereichen von Bergkuppen, Kurven oder sonstigen unübersichtlichen Straßenstellen der Fall!


Sind Richtungspfeile auf der Fahrbahn, sollen sich die Fahrzeuge einordnen!

Oft begrenzt die Fahrstreifenbegrenzung auch die Fahrsteifen für die einzelnen Fahrtrichtungen vor Kreuzungen und teilt so die Fahrtrichtungen ein.
Hier sollen sich die Fahrzeuge für eine Fahrtrichtung entscheiden, es sollen Fahrstreifenwechsel kurz vor der Kreuzung verhindert werden.

Solange zwischen den Fahrstreifen noch eine Leitlinie (gestrichelte Linie) ist, darfst du den Fahrstreifen noch wechseln.
Sind die Fahrtrichtungen durch die Fahrstreifenbegrenzungen abgegrenzt, musst du die Fahrtrichtung beibehalten, die der Richtungspfeil anordnet!


Mindestens 3m Abstand beim Parken!

 3m neben der Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Mittellinie) musst du beim Parken frei lassen. In diesem Bereich ist Parkverbot!


Warum? Die Fahrstreifenbegrenzung darf nicht überfahren werden.
Andere Fahrzeuge müssen an deinem Auto vorbei kommen, ohne über die Linie fahren zu müssen.


Die Fahrstreifenbegrenzung ist kein Überholverbot, sie darf nur nicht überfahren werden!

Die Fahrstreifenbegrenzung ist kein Überholverbot. Kannst du den Sicherheitsabstand zu dem Überholten einhalten ohne dabei die Fahrstreifenbegrenzung zu überfahren, darfst du überholen.

Geht das nicht, musst du hinter dem Fahrzeug bleiben.

Probleme treten oft in den Fahrstunden auf, wenn vor dem Fahrschulwagen ein Fahrradfahrer fährt und in der Mitte eine durchgezogene Linie ist.

Kannst du den seitlichen Mindestabstand zum Radfahrer nicht einhalten ohne dabei über die Fahrstreifenbegrenzung zu fahren, bleibst du hinter dem Fahrrad.

Meistens überholen alle anderen Fahrzeuge den Radfahrer trotzdem, du aber bleibst dahinter!

Eine Fahrstreifenbegrenzung kann ein Linksabbiegen verbieten!

Auch beim Abbiegen in eine neue Straße darf keine Fahrstreifenbegrenzung überfahren werden. Es kann also sein, dass dir durch eine durchgezogene Linie das Linksabbiegen verboten wird!

Achte darauf zum Beispiel wenn du die Übung "Umkehren" machst.  Wenn du z.B. in eine ruhige Nebenstraße abbiegst um dort eine Umkehrmöglichkeit zu suchen, darf anschließen beim Zurückfahren in die alte Richtung keine durchgezogene Linie überfahren werden!