Wie sichere ich ein liegengebliebenes Fahrzeug ab?

Was tun, wenn dein Auto streikt?

Es kann dir mal passieren, dass plötzlich während der Fahrt dein  Auto streikt und stehen bleibt!

Damit der nachfolgende Verkehr dein Auto  dann schnell erkennt, ist es sehr wichtig dafür zu sorgen, dass das liegengebliebene Fahrzeug richtig abgesichert wird.

Solche Pannenfahrzeuge müssen deutlich kenntlich gemacht werden um Auffahrunfälle zu verhindern!

 



Dazu gehört bei einem PKW das Einschalten des Warnblinklichts, im dunkeln zusätzlich auch die entsprechende Beleuchtung haltender Fahrzeuge (innerorts Parklicht, ausserorts Standlicht)  und das Aufstellen eines Warndreiecks! 


Der Warnblinklichtschalter hat die Form eines roten Dreiecks oder es ist ein rotes Dreieck darauf abgebildet.

 

Wo wird das Warndreieck aufgestellt?

Laut StvO  muss in ausreichender Entfernung hinter dem Fahrzeug ein auffällig warnendes Zeichen  (Warndreieck)  aufgestellt werden, auf schnellen Straßen in etwa 100m Entfernung hinter dem Fahrzeug.

Ausreichend sind auf Straßen bis 50km/h ca. 50m Abstand, auf schnelleren Straßen dann in 100m Abstand.
Die Leitpfosten am Fahrbahnrand haben auf gerader Strecke übrigens 50m Abstand!

Bei Kurven oder Bergkuppen musst du das Dreieck natürlich entsprechend davor aufstellen, damit herannahende Fahrzeuge rechtzeitig über die Gefahr hinter der unübersichtlichen Straßenstelle informiert werden.

Damit du später dein Warndreieck an der Straße nicht vergisst, legst du die Hülle davon einfach auf deinen Fahrersitz.  Bevor du das Dreieck aufstellst, ziehst du bitte die Warnweste an, die hoffentlich in deinem Auto liegt, um dich selber auch kenntlich zu machen.

Ich würde dir übrigens empfehlen , das Aufbauen des Warndreiecks vorher schon mal geübt zu haben. Die Erfahrung aus den Fahrstunden zeigt, dass mindestens die Hälfte aller Autofahrer nicht wissen wie man ein Warndreieck auseinanderklappt ohne es dabei kaputt zu machen.

Für Krafträder die eine Panne haben gilt diese Regelung nicht.  Da sie weggeschoben werden können, müssen sie sofort aus dem Gefahrenbereich entfernt werden!

Denke dran!!!

Gerade als Fahranfänger fährt man oft ein älteres Auto, welches evtl. mal kaputt geht.

Das Nichtabsichern deines liegengebliebenen Fahrzeugs kann gerade in der Probezeit sehr teuer werden. Du musst ein Bußgeld zahlen und hast außerdem ein B-Delikt begangen.

In der Probezeit darfst du dir nämlich bestimmte Fehlverhalten im Straßenverkehr nicht leisten, sonst sitzt du in der Nachschulung und deine Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert.

Bei A-Delikten reicht dafür ein Vergehen!

Dazu gehören z.B.:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • keine Vorfahrt gewähren mit Gefährdung
  • Rotlichtverstoß

 

Bei B-Delikten reichen dafür 2 Vergehen!


Dazu gehören z.B.:

  • Das liegengebliebene mehrspurige Fahrzeug wird nicht vorschriftsmäßig abgesichert
  • Handy am Steuer ohne Freisprechanlage
  • Parken auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße
  • Ohne M+S-Reifen die Straße bei Eis, Schnee oder Glätte befahren