Kennst du die Verbote am Fußgängerüberweg?

Na klar.... am Zebrastreifen, so nennen viele den Fußgängerüberweg, lässt man die Leute vor!
Aber es gibt dort auch verschiedene Verbote die zu beachten sind!

An Überwegen gibt einiges zu beachten!

Alle Leute dort vorlassen!

Alle Fahrzeuge, außer Schienenfahrzeuge, haben allen Fußgängern und Roll- oder Krankenfahrstuhlfahrern, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Dasselbe wie für die Fahrzeuge auf der Fahrbahn, gilt natürlich auch für die Radfahrer die neben der Fahrbahn auf dem Radweg fahren, sowie alle anderen Fahrzeuge die evtl. auf anderen Straßenteilen neben der Fahrbahn unterwegs sind und an einen Fußgängerüberweg kommen.
Sie alle müssen die Fußgänger dort vorlassen!

Rechtzeitig runter mit dem Tempo!

Wenn eine Person den Überweg nutzen möchte, und sich ihm erkennbar nähert, handelt man als Fahrzeugführer also sofort!

Man verlangsamt sein Fahrzeug und nähert sich mit entsprechend mäßiger Geschwindigkeit dem Fußgängerüberweg. So gibt man den dortigen Personen zu erkennen, dass man warten wird.

Geduld haben!

Erst wenn die Leute den Zebrastreifen überquert haben, und in sicherer Entfernung zum Fahrzeug sind, fahren wir weiter.

Vor allem Kinder und ältere Leute neigen auch manchmal dazu, plötzlich auf dem Überweg wieder umzukehren. Darum Geduld haben!

Aber es sind dort auch noch einige Dinge verboten!

An Überwegen darf nicht überholt werden!

Am Zebrastreifen ist also Überholverbot.  Warum?
Es ist ein Schutzbereich für die Fußgänger, sie sollen dort sicher über die Straße kommen.

Die Fahrzeugführer müssen sich deshalb diesen Stellen aufmerksam nähern, vorausschauend fahren und dürfen sich mit nur mäßiger Geschwindigkeit nähern.

Das wäre natürlich mit einem Überholvorgang nicht vereinbar.

Darum: Wenn an oder kurz vor einem Fußgängerüberweg ein anderes Fahrzeug vor uns fährt, bleiben wir dahinter.
Selbst wenn es ein Fahrrad ist. Wir überholen erst, wenn wir an dem Zebrastreifen vorbei sind.


An Überwegen, sowie 5m davor,  ist Haltverbot!

Wir sollen also am Fußgängerüberweg den Fußgängern und den Roll- und Krankenfahrstuhlfahrern, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.

Wenn wir unser Auto direkt vor dem Zebrastreifen abstellen,  würden herannahende Fahrzeuge, manche Personen erst zu spät erkennen können.

Kinder und Rollstuhlfahrer sind hinter parkenden Autos nicht zu sehen.

Darum ist an Fußgängerüberwegen, sowie 5m davor, Haltverbot!


Auf Überwegen ist das Warten verboten!

Warten ist das verkehrsbedingte Stehenbleiben mit einem Fahrzeug. Wenn ich z.B. an einer roten Ampel stehe oder in einem Stau stehe, warte ich.
Das Warten auf dem Zebrastreifen ist verboten. Ich lasse also bei einem Stau die Fußgängerüberwege frei.

Die Überwege sollen ständig nutzbar sein, darum wird darauf nicht mit dem Fahrzeug gewartet.

Ausnahme: Es gibt Überwege, da lässt sich das Warten auf ihnen nicht vermeiden. Wenn der Überweg z.B. direkt an einer Einmündung liegt, und ich nicht in die Querstraße schauen kann ohne auf den Überweg zu fahren, dann fahre ich halt darauf.

Bevor ich das tue, schaue ich allerdings vorher gründlich ob irgendwelche Personen sich dem Überweg nähern, lasse diese erst rüber, und fahre dann weiter vor.