Wo muss ich  beim Stop-Schild eigentlich anhalten?

Das "Stop-Schild" heißt in der Straßenverkehrsordnung "Halt. Vorfahrt gewähren."

Das kommt noch aus den Anfängen des Straßenverkehrs, auf den ersten Zeichen stand "Halt" und nicht Stop.

Man hat dann irgendwann ein "Stop" daraus gemacht, da es international einheitlich sein soll, und es im Englischen auch "Stop" heißt.
Wenn wir es ganz genau nehmen würden, müsste hier in Deutschland seit der Rechtschreibreform auch "Stopp" auf den Zeichen stehen, aber das hat man zum Glück nicht geändert!

In der StVO ist beim Stop-Schild folgendes aufgeführt!

  • Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren! (Also ist hier kein rechts vor links! Vorfahrt gewähren bedeutet, dass rechts und links Vorfahrt haben!)
  • Ist keine Haltlinie vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist!
    (Das wäre also die Sichtlinie!)

Was ist eine Haltlinie?

Die Haltlinie ist der dicke weiße Querbalken, der an fast allen Ampeln und Stop-Schildern auf der Fahrbahn zu finden ist!


Wo ist die Sichtlinie?

Die Sichtlinie ist eine gedachte Linie und keine auf der Fahrbahn aufgezeichnete Markierung!

Wo die Sichtlinie ist, hängt natürlich von der Randbebauung ab und wie gut die Kreuzung einsehbar ist.
Meistens ist die Sichtlinie ungefähr kurz vor dem Fahrbahnrand der Querstraße.


Die Sichtlinie also dort, wo du den Querverkehr einsehen kannst. Je weniger du sehen kannst, umso mehr beugst du dich nach vorne!

Warum?

Eine Armlänge ist ein halber Meter, das macht viel aus. Wir fahren in solchen Situationen immer nur so viel wie unbedingt nötig in den Querverkehr.
So haben z.B. Radfahrer die auf der Querstraßen kommen wesentlich mehr Platz!


Wenn eine Haltlinie da ist, wird dort angehalten!

Wenn eine Haltlinie da ist, hältst du immer erstmal dort an. Also mit den Vorderrädern an der Linie richtig stehen bleiben.

Dann zählst du in Gedanken langsam bis 3 und guckst ob Querverkehr kommt.

Falls die Querstraße schwer einzusehen ist, tastest du dich langsam vor bis zur Sichtlinie.

Ist keine Haltlinie da, hältst du an der Sichtlinie!

Rechtzeitig vor der Sichtlinie weit runter mit der Geschwindigkeit. Denk bitte auch an die Radfahrer aus dem Querverkehr die haben natürlich auch Vorfahrt und dürfen nicht behindert werden

 


Ist die Ampel abgeschaltet, hältst du an Sicht- und Haltlinie!

Wenn die Ampelanlage außer Betrieb ist, blinken die Ampeln der untergeordneten Straßen meistens gelb! Wenn Stromausfall ist blinkt nichts! Darum nicht auf das Blinken verlassen sondern auf die Verkehrszeichen achten!

 

Früher gab es zu dem Thema eine Frage in der Theorieprüfung. Die richtige Antwort war damals, das man bei abgeschalteter Ampelanlage an der Sichtlinie anhalten muss, da die Haltlinie für die Ampel ist.

Die Verkehrsexperten fingen aber darauf an sich zu streiten, da in der StVO angeordnet wird an der Haltlinie anzuhalten.


Darauf wurde die Frage aus den Prüfungen entfernt und man hält jetzt sicherheitshalber an der Haltlinie und danach nochmals an der Sichtlinie!


Zeigt die Ampel grün, hältst du gar nicht!

Ampeln stehen in der Rangordnung über den Verkehrszeichen. Die Verkehrszeichen haben dort nur eine Funktion, wenn die Ampeln abgeschaltet sind.

Wenn die Ampel also grün ist, hältst du bitte gar nicht an, das Stop-Schild zählt dann nicht!