Kreisverkehr

Kreisverkehr
Als Alternative zur Ampelregelung an Kreuzungen gibt es immer mehr Kreisverkehre.
Dadurch erreicht man im Vergleich zur Ampel, oft einen besseren Verkehrsfluss und natürlich  auch weniger Kosten und weniger Wartungsarbeiten. Du musst immer nach rechts in den Kreis einfahren!

Das Kreisverkehrzeichen wird in Verbindung mit einem "Vorfahrt gewähren"  vor dem Kreisverkehr aufgestellt.
Der Kreis hat hier also Vorfahrt, wenn du in den Kreis einfährst musst du Vorfahrt gewähren.
Direkt im Kreis stehen keine Vorfahrtzeichen, jeder hat ja beim Einfahren in den Kreis gesehen, dass der Kreis Vorfahrt hat.

Aber! Generell gelten an Kreisen die gleichen Vorfahrtsregelungen wie an Kreuzungen auch. Stehen an einem Kreis keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen gilt ganz normal die Vorfahrtsregelung "rechts vor links"!

Welches Ge- oder Verbot gilt?

  1. Du musst der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
    Nur nach rechts in den Kreis einfahren, nie nach links!
  2. Du darfst die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren.
    Ausgenommen davon sind nur große Fahrzeuge, die sonst nicht durch den Kreis kommen würden. Es gibt sehr kleine Kreisverkehre mit sehr flachen geteerten oder gepflasterten Mittelinseln. Diese dürfen von sehr großen Fahrzeugen überfahren werden.
  3. Innerhalb des Kreisverkehrs ist auf der Fahrbahn Haltverbot.
    Klar, sonst würde ja da Verkehr nicht mehr vernünftig fließen können.
  4. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darfst du nicht blinken, nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.
    Wenn du beim Einfahren blinkst, könnten die Fahrzeuge in der nächsten Einfahrt denken, dass du den Kreis gleich wieder verlassen möchtest. Damit keine Missverständnisse verstehen, nur beim Ausfahren blinken.
  5. Beim Verlassen des Kreises Radfahrer und Fußgänger, deren Weg du beim Ausfahren kreuzt, durchlassen!
    Bei jedem Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen werden die Radfahrer und Fußgänger am Rand durchgelassen. Das ist beim Ausfahren aus dem Kreis genauso.