Kennst du  Halt- und Parkverbote mit Meter-Angaben?

Es gibt auch einige Halt- oder Parkverbote in der StVO bei denen eine genaue Länge in Metern angegeben ist.
Diese Längenangaben sollte jeder Fahrerlaubnisinhaber drauf haben!

Die Unterschiede zwischen Halten und Parken findest du hier!


 3m neben der Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Mittellinie) musst du frei lassen. In diesem Bereich ist Parkverbot!


Warum? Die Fahrstreifenbegrenzung darf nicht überfahren werden.
Andere Fahrzeuge müssen an deinem Auto vorbei kommen, ohne über die Linie fahren zu müssen.


An allen Kreuzungen und Einmündungen ist bis 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten entfernt Parkverbot!

 

Warum?

  • Große Fahrzeuge brauchen Platz zum Abbiegen
  • Die Sicht auf die Kreuzung soll frei bleiben
  • Fußweg und Radweg sollen frei bleiben

Auf dem Fußgängerüberweg und 5m davor ist Haltverbot!

Warum?  Kleine Personen, Kinder, Rollstuhlfahrer die am Überweg warten müssen zu sehen sein.


Vor und hinter Andreaskreuzen ist Parkverbot!

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften 5m
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften 50m

Warum? Wenn sich beim Warten vor dem Bahnübergang Staus bilden, sollen diese wieder zügig abfließen können. Das geht nicht, wenn du dein Auto im Weg geparkt hast.

 

10m vor Ampeln, Andreaskreuzen, Vorfahrt gewähren und Stop-Schildern ist Haltverbot, wenn dein Fahrzeug so groß ist, dass es diese Zeichen oder Ampeln verdecken würde!

 

Warum? Jeder soll rechtzeitig erkennen können, dass er an einer Kreuzung keine Vorfahrt hat. Darum dürfen die Zeichen und Ampeln nicht verdeckt werden.



15m vor und hinter Haltestellenschildern ist Parkverbot!

 

Warum? Busse sollen ungehindert an- und abfahren können um die Fahrgäste sicher und vernünftig befördern zu können.