Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Es gehört bestimmt mit zu den Verkehrszeichen, die am häufigsten vorkommen!
Trotzdem ist es den wenigsten Menschen überhaupt bewusst aufgefallen!

Dieses Verkehrszeichen heißt "Laternenring" und informiert dich darüber, dass im Dunkeln dein Fahrzeug entsprechend beleuchtet werden muss, wenn du mit deinem Fahrzeug dort am Fahrbahnrand hältst.

 Du findest dieses Zeichen an Straßenlaternen die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. Wenn du also abends dort parkst und beabsichtigst dein Fahrzeug die Nacht durch dort am Fahrbahnrand stehen zu lassen, musst du es beleuchten!

Wie müssen Fahrzeuge beleuchtet werden?

Es gibt die Parkleuchten und das Standlicht. Bei den Parkleuchten  wird nur eine Seite des Fahrzeugs kenntlich gemacht, nämlich die Fahrzeugseite die der Fahrbahn zugewandt ist, beim Standlicht beide Seiten und die hintere Kennzeichenbeleuchtung.

Parkleuchten links, innerorts rechte Fahrbahnseite

Parkleuchten rechts, Einbahnstr. innerorts linke Fahrbahnseite


Standlicht für außerorts oder alternativ für innerorts

Die Parkleuchten schaltest du bei den meisten Autos mit dem Blinkerhebel ein. Die Blinkerfunktion wird dann bei abgezogenem Zündschlüssel und abgeschaltetem Licht, automatisch zur Parkleuchte.

Aus Blinker links wird Parkleuchten links, aus Blinker rechts wird Parkleuchten rechts.

Ansonsten gibt es auch Fahrzeugtypen bei denen die Parkleuchten am großen Hauptlichtschalter vom Abblendlicht eingeschaltet werden.

Auch kommen wenige Fahrzeuge vor, die gar keine Parkleuchtenfunktion haben, da schaltest du dann einfach das Standlicht ein.


Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen alle Fahrzeuge beim Halten und Parken am Fahrbahnrand ihr Standlicht eingeschaltet haben.
Haben sie kein Standlicht, wie z.B.  Anhänger ohne Zugfahrzeug, Motorrad, Fahrräder, Kutschen u.s.w., müssen sie von der Fahrbahn entfernt werden!

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für:

Fahrzeuge bis 3500kg zul. Gesamtgewicht und PKW Bei zu geringer Straßenbeleuchtung: Parkleuchten oder Standlicht
 Außer PKW alle Fahrzeuge über 3500kg zul. Gesamtgewicht und Anhänger Immer, auch bei ausreichender Straßenbeleuchtung: Standlicht oder Parkwarntafel
Fahrzeuge die leicht entfernt werden können wie z.B. Motorräder, einachsige Anhänger, Krankenfahrstühle Bei zu geringer Straßenbeleuchtung: Entweder Standlicht oder von der Fahrbahn entfernen