Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Am 9.11.2017 rätselten wir bei Facebook über diese Kontrollleuchten!

Diese beiden Kontrollleuchten informieren uns darüber, dass  Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte eingeschaltet sind!


Die Nebelscheinwerfer

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen!

Der §17 (3) in der StVO klärt, wann die Nebelscheinwerfer benutzt werden dürfen!

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten (Standlicht).

Bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern leuchtet im Cockpit eine grüne Kontrollleuchte!

Nebel besteht aus vielen kleinen, reflektierenden Wassertröpfchen!
Wenn man mit dem Abblendlicht oder sogar Fernlicht bei Nebel fährt kann es sein, dass der Nebel das Licht reflektiert und dadurch eine Eigenblendung des Fahrers entsteht.

Um das zu vermeiden, sind die Nebelscheinwerfer meist ziemlich tief über der Fahrbahn angebracht und dürfen auch in Verbindung mit Standlicht gefahren werden.

Nebelscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben. Sie sind als Extra für viele Fahrzeuge erhältlich oder inzwischen auch schon oft bei der serienmäßigen Grundausstattung eines Autos dabei!

Nebelscheinwerfer mit Standlicht
Nebelscheinwerfer mit Standlicht
Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht
Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht


Die Nebelschlussleuchte

Nur bei Nebel, Sichtweite unter 50m! Max 50km/h Höchstgeschwindigkeit!

Der §17 (3) in der StVO klärt auch  wann die Nebelschlussleuchten benutzt werden dürfen!

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte leuchtet im Cockpit eine gelbe Kontrollleuchte!

Die roten, extrem hellen Nebelschlussleuchten können den nachfolgenden Verkehr blenden!

Deshalb sind sie nur bei Nebel unter 50m Sichtweite und nicht bei Schnee oder Regen erlaubt!

Geschwindigkeit der Sichtweite anpassen!

Aus der sehr geringen Sichtweite von weniger als 50m, ergibt sich automatisch eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte!

Nebelschlussleuchte
Nebelschlussleuchte

Welche Fahrzeuge müssen oder dürfen Nebelschlussleuchten haben?

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte

Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit

einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer

Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.